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Insider Bürgermeister Vogel und die Körnerstraße – Teil 8

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Sondersitzung der Gemeindevertretung vom 13. Mai 2013, Teil 3 – Thema Körnerstraße

Waltraut Hochmuth erteilte Hannes Langen das Wort.

Der erklärte, dass er erst auf alles eingehe, wenn ihm das Urteil vorliegt. Es ist ja nicht sein erster Erschließungsvertrag. Außerdem, wenn der Gemeinde Kosten entstehen, können die auf die Anlieger umgelegt werden.

WBF-Vogel sagte, dass der Straßenbau Charme hatte und jetzt wird er beerdigt. Er ist immer von Erfolgsmeldungen ausgegangen. Außerdem findet er, dass alle genug geredet haben. Wer hat Schuld an der Sache? Wenn jetzt die Nichtbefürworter der Straße klagen und auch noch recht bekommen sollten, dann kommen mehr als 36 TE auf die Gemeinde zu. Für die 36 TE sind wir als Gemeinde nicht zuständig. Zuständig ist der Chef der Gemeinde also der Bürgermeister. Beim Baustopp betrüge der Schaden 126 TE. Der WBF hat daher ein Problem dem Baustopp zuzustimmen. Aufgrund der ganzen Angelegenheit ist das Vertrauensverhältnis zur Verwaltung sehr gestört.

Hannes Langen bemerkte, dass die 36.056,41 Euro auf alle Fälle umgelegt werden. Bei der Ausschreibung und Vergabe für die Straße kommt man 126.650 Euro. Bei beiden Summen weiß man nicht, welche Zu- oder Abschläge noch hinzukommen. Das wurde alles vor seiner Zeit als Bauamtsleiter beschlossen. Eine Täuschung durch die Verwaltung weist er von sich. Bei den abgeschlossenen Verträgen scheint, nach seinem Wissensstand, ein verhältnismäßig kleines Risiko zu bestehen, dass etwas an der Gemeinde hängen bleibt. Einen Schaden für den Haushalt hält er für unwahrscheinlich. Sein Fazit aus dem Ganzen lautet, man muss dieses Projekt gut auswerten.

Gordon Eggers meinte dazu, wenn sie, Herr Langen, handwerklich sauber gearbeitet hätten, hätten wir anders entschieden. Sie hätten uns nur richtig informieren müssen und der Schaden wäre nicht entstanden. Das gilt für Sie und dem Bürgermeister. Es wurden Tatsachen geschaffen, in dem mit dem Bau der Straße bereits begonnen wurde. Wer hat die Bagger losgeschickt, wohl wissend, dass bei der heutigen Sitzung eventuell ein Baustopp herauskommen kann.

Hannes Langen erwiderte, in dem Augenblick wo der Erschließungsvertrag beschlossen wird ist der Erschließungsträger frei in seinen Handlungen. Der Baubeginn war schon lange auf den 08.05.2013 festgesetzt. Außerdem lässt er seine Mitarbeiter hier nicht anmachen. Gordon Eggers darauf hin, der Vorwurf geht an Sie, Herr Langen, nicht an ihre Mitarbeiter.

Frank Müller-Brys fügte hinzu, dass mit dem Täuschungsvorwurf nicht die Anlieger gemeint sind. Wir sitzen hier kriegen eine Liste, da sind noch 2 Stellen aber die Grundstücke sind verkauft. Das war unser Kenntnisstand bei dem Beschluss. Er fragt sich allerdings, wie kann ich schon anfangen zu bauen, wenn ich noch nicht alle Verträge habe. Das war die erste Täuschung. Die zweite Täuschung ist, dass der Bürgermeister öffentlich erzählt: Ich habe nichts über den Grundstückskauf meiner Frau gesagt, sonst hättet ihr die Straße nicht gebaut.

Claus-Dieter Quassowski meinte nur, das Kind ist nun in den Brunnen gefallen und die Straße aufgerissen, das ist nicht mehr einholbar. Er fragte weiter, wie anstelle des Baustopps ein Beschluss aussehen müsste, den er mitragen könnte. Er habe hier eine Beschlussvorlage vorbereitet, die eventuell für alle tragfähig sei, und möchte sie, obwohl er selber Tischvorlagen nicht mag, verteilen.

Frau Herrman (Die Linke) fühlt sich vom BM weder getäuscht noch betrogen.

Waltraut Hochmuth beschloss, dass nach einer kurzen Pause, in dem die Beschlussvorlage in den Fraktionen diskutiert werden könne, Claus-Dieter Quassowski die Vorlage vorliest. Edgar Gutjahr (Die Linke) giftete, dass sie alle selber lesen könnten. Claus-Dieter Quassowski betonte, dass das für die Gäste der Sitzung gedacht sei. (Anmerkung: Mit den Gästen hat Gutjahr nicht viel am Hut, was will der nicht alles in den nicht öffentlichen Teil stecken, oh weh).

Waltraut Hochmuth fragte noch nach den Folgen, wenn der alte Beschluss keine Gültigkeit mehr habe. Matthias Schultz konterte, dass der Erschließungsvertrag davon nicht berührt sei und somit die Straße weiter gebaut werden könne.

Nach der Pause meldete sich Edgar Gutjahr zu Wort. Er wies darauf hin, dass ein Anlieger aus der Körnerstraße gefragte habe, wie die Gemeinde normalerweise Straßen erschließt. Diese Frage sei noch offen. (Anmerkung: Komisch, wenn es Fragen nach den Spendengeldern gibt, ist Gutjahr nicht so pingelig, wenn der Bürgermeister Fragen unbeantwortet lässt, im Gegenteil da steht er voll und ganz hinter seinem großen Vorbild).

Monika Kilian erklärte dazu, dass in der Vergangenheit schon eine Straße nicht gebaut worden sei, weil die Mehrheit der Anlieger dies nicht wollte. (Anmerkung: es handelt sich um die Weinbergstraße).

Müller-Brys erklärt nun, dass die SPD ihren Antrag auf Baustopp zurückziehe. Waltraut Hochmuth meinte, dass nun der eben verteilte Antrag der CDU beraten werden müsse.
Edgar Gutjahr erklärte für seine Partei, dass er mit diesem Antrag nicht mitgehen könne, er ihn ablehnen werde. Jens Mehlitz fand den Antrag von der CDU gut und beantragte dazu die namentliche Abstimmung.

Dr. Bronsert (CDU) wetterte los, er könne dem nicht zustimmen. Er werde gegen den Antrag der CDU stimmen. (Anmerkung: Dr. Bronsert, sind Sie in der falschen Partei? Grundsätzlich stimmen Sie für die Roten, sollten Sie sich nicht besser ein rotes Parteibuch zulegen. Es wäre ehrlicher für alle Woltersdorfer. Denken Sie mal drüber nach!)

Waltraut Hochmuth stellte den Beschluss zur Abstimmung, auf Antrag von Jens Mehlitz namentlich.

Claus-Dieter Quassowski verlas nun den Beschluss:
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“Claus-Dieter Quassowski 13. Mai 2013
CDU/FDP-Fraktion der Gemeindevertretung Woltersdorf

Beschlussvorlage
für die 11. außerordentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 13.05.2013

zum TOP: Diskussion und Beschlussfassung über die Aussetzung (vorläufiger Baustopp) der mit Beschluss der Gemeindevertretung Nr. 302/26/12 vom 06.12.2012 beschlossenen anliegerfinanzierten Straßenbaumaßnahme Körnerstraße wegen Verdachts auf Täuschung der Gemeindevertreter und Anlieger in der Verfahrensweise zum privatfinanzierten Ausbau der Körnerstraße

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Woltersdorf stellt auf ihrer 11. außerordentlichen Sitzung am 13.05.2013 fest, dass der von ihr auf der 26. ordentlichen Sitzung am 06.12.2012 unter TOP 16 gefassten Beschluss 302/26/12 nur infolge Täuschung durch Dritte über für die Beschlussfassung wesentliche Tatsachen und damit verfahrensfehlerhaft und rechtswidrig zustande gekommen ist. Sie fordert deshalb die Kommunalaufsicht auf, diesen Beschluss für nichtig zu erklären.

Bergründung:
Die Gemeindevertretung Woltersdorf hat auf ihrer 26. ordentlichen Sitzung am 06.12.2012 unter TOP 16 auf Beschlussempfehlung der Gemeindeverwaltung den folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2012 die anliegerfinanzierte Straßenbaumaßnahme Körnerstraße mit dem ortsüblichen Bauprogramm für Anliegerstraßen, das folgende Festsetzungen beinhaltet:
Fahrbahn in Betonpflaster mit einer Breite bis 4,75 m mit Einbau von Hartgummi-Signalschwellen,
Fahrbahnentwässerungsanlagen/Nutzung vorhandenen R-Kanals einseitige Anordnung der Straßenbeleuchtungsanlage mit Mastaufsatzleuchten und Erdverkabelung, Straßenbegleitende Grünanlagen, Grundlage bilden die Planungsunterlagen des Planungsbüros TVR Ingenieurbüro GmbH.

Die Gemeindevertretung hat diesen Beschluss nur gefasst, weil die Gemeindeverwaltung ihr bekannte und für die Beschlussfassung wesentliche Tatsachen entweder gar nicht mitgeteilt hat oder die Gemeindevertretung über diese Tatsachen falsch unterrichtet hat. Bei wahrheitsgemäßer und vollständiger Unterrichtung hätte die Gemeindevertretung den Beschluss nicht gefasst.

Die Gemeindevertretung ist vom hauptamtlichen Bürgermeister über alle für die Beschlussfassung wesentlichen Elemente zu unterrichten. In einer „persönlichen Erklärung“ hat der Bürgermeister auf der Sitzung der Gemeindevertreter am 25.04.2013 dargelegt, dass er „mit Rücksicht auf das Straßenbauvorhaben“ den Erwerb eines der beteiligten Grundstücke durch seine Frau den Gemeindevertretern vor deren Entscheidung über den Ausbau der Körnerstraße verschwiegen habe. Des Weiteren ist vor Beschlussfassung von der Gemeindeverwaltung erklärt worden, dass lediglich die Zustimmung von drei Anwohnern noch offen sei, während tatsächlich nur eine knappe Mehrheit dem Vorhaben zugestimmt hatte. Auch ist den Gemeindevertretern in der Sitzung erklärt worden, dass durch die Maßnahme keinerlei Kosten für den Gemeindehaushalt entstünden. Mit Mail vom 07.05.2013 hat der Bauamtsleiter die Gemeindevertreter nun jedoch darüber unterrichtet, dass hinsichtlich der nicht zustimmenden Anlieger Kosten von 36.056,41 € anfallen können. Dies war für die Gemeindeverwaltung bereits vor der Dezembersitzung absehbar, wurde aber von ihr verschwiegen. In der Sitzung wurde erklärt, dass Auftraggeber der Maßnahme allein die Anlieger seien, so dass öffentliches Vergaberecht nicht zur Anwendung komme. Soweit bekannt, wurde die Maßnahme aber durch die Gemeinde ausgeschrieben und auch der Auftrag durch sie erteilt. Es handelt sich damit im Ergebnis gar nicht mehr um eine „anliegerfinanzierte Straßenbaumaßnahme“ im eigentlichen Sinne.

Damit sind die Gemeindevertreter durch vom Hauptverwaltungsbeamten begangene oder von ihm zu vertretene Täuschungen und Unterlassung dazu veranlasst worden, eine Entscheidung zu treffen, die nach jetziger Kenntnis zu bedeutenden Lasten für den Gemeindehaushalt führen wird. Damit droht für die Gemeinde ein gravierender Vermögensschaden.

Angesichts der Erklärungen des Bürgermeisters ist davon auszugehen, dass er durch seine Handlungsweise sich oder seiner Ehefrau einen Vorteil verschaffen wollte, da er (auch nach eigenem Bekunden) befürchten musste, dass bei Kenntnis der Umstände die Gemeindevertretung der Veräußerung des Grundstücks sowie dem Ausbau der Straße nicht zugestimmt hätte, er aber an beidem ein Interesse hat, da er nach eigenem Bekunden später einmal auf diesem Grundstück wohnen und leben will. Ein besonderes persönliches Interesse lässt sich auch aus seiner Aussage ableiten, seine Frau habe das Grundstück zu einem Preis gekauft, der auf dem freien Markt nicht zu erzielen gewesen wäre.”
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Es stimmten 8 Abgeordnete mit Ja. Die Linke (4 Stimmen) und Dr. Bronsert mit Nein. Damit wurde die Beschlussvorlage angenommen.

Die CDU Woltersdorf sagt


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