Freitag. Musik, Bratwurst, Feststimmung, abschalten, treiben lassen, entschleunigen. Da verbaut mir eine Person den Weg, fragt: “Bernds-Journal”. Ich nicke und bekomme einen Briefumschlag in die Hand gedrückt. Neugierig lese ich das darin enthaltene Werk an, hätte ich lieber lassen sollen, Feststimmung ist wie weggewischt.
Eine Rechtsanwaltsgesellschaft schreibt da an die Gemeinde Woltersdorf, im Auftrage der “Interessenvertretung Straßenausbau Körnerstraße”:
Zitat: “den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion zur Verhängung eines Baustopps vom 02.05.2013 nicht zu fassen.”
Anschließend baut der Absender ein Szenario des Schreckens auf. Welche immensen Kosten auf die Gemeinde zukommen, wenn, ja wenn denn dem Ansinnen ihrer Klientel nicht nachgekommen wird. Zu gut Deutsch, baut ihr die Straße nicht, wird’s für Euch richtig teuer. Die Kanzlei beruft sich auf die Mehrheit der anliegenden Eigentümer, die bereits die Erschließungskosten einzahlten und bittet um Rederecht in der Sitzung am 13.05.2013, also morgen Abend.
Soweit zum Inhalt des Schreibens. Bevor ich darauf eingehe, noch eine kleine mündliche Zusatzinformation, die mir der Zusteller gab. Herr Bürgermeister hat alle Anwohner der Körnerstraße zu der Sitzung eingeladen. Wirklich alle? Nun, wir hier in Woltersdorf kennen diese Unterstützer Einladungen ja schon bis zum Überdruss. Johlten nicht unlängst in den Sitzungen ungehobelte Burschen für des Bürgermeisters Pläne, mitten unter ihnen ein Verleger und eine hoch elitäre Person des Mittelstandsvereins. Kann natürlich sein, dass die Beiden nur durch Zufall in den Haufen gerieten. Dann war es eben ein öfter vorkommender Zufall, eben das Gesetz der Serie, passiert eben, nicht wahr?
Der Ausbau der Körnerstraße kann nur im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks an die Frau des Bürgermeisters betrachtet werden. Der Verkäufer war ihr Ehemann, der Bürgermeister. Dieser handelte nach meiner Einschätzung ohne Auftrag, ja sogar gegen den Willen der Gemeindevertretung. Ob dabei Gewinne oder Verluste erzielt wurden, ist dabei unerheblich.
Dieser Komplex Ehefrau des Bürgermeisters, Gatte Bürgermeister, Ausbau Körnerstraße, Grundstückskauf, Beschlüsse der Gemeindevertretung, Verkauf der Grundstücke, muss auf seine Rechtmäßigkeit untersucht werden. Dazu gibt es die Kommunalaufsicht und die Staatsanwaltschaft, und solange diese Behörden ermitteln, muss der Ausbau der Körnerstraße ruhen.
Schauen wir uns nun einmal die Interessenvertretung (IV) Körnerstraße an. Diese IV umfasst, wenn ich die Unterschriften richtig zählte, 16 Personen aus der Körnerstraße, das sind aber nur 9 Parteien, weil Einige, mehrere Grundstücke in der Mitte der Körnerstraße besitzen. Die Anwohner der beiden Enden der Straße sind in der Liste nicht vertreten. Interessant so eine Liste, da ist ein Anwohner, der unterschreibt für zwei Grundstücke, für ein Grundstück sind die Unterschriften zweier verschiedener Personen zu erahnen. Für ein Grundstück, das keinen Zugang zur Körnerstraße hat, unterschreibt auch Einer, zulässig? Man sollte generell erst mal klären, wie viele Eigentümer es für die Grundstücke der IV eigentlich gibt, denn durch Gütertrennung und Lebensgemeinschaften kann sich ein ganz anderes Bild ergeben.
Zwei neue Anwohner haben ebenfalls unterschrieben, die Frau des Bürgermeisters und ein Herr T., die Käufer der ehemaligen Grundstücke der Gemeinde. Meiner Meinung nach zeigt die Unterschrift von Frau Albrecht-Vogel deutlich die Verquickung des eigenartigen Verkaufs der Grundstücke mit dem Ausbau der Körnerstraße, der von ihrem Ehemann eifrigst vorangetrieben wird. Ich vertrete die Auffassung, diese beiden Personen haben kein Recht ihre Stimme abzugeben, beider Grundstückskäufe sind strittig und bedürfen einer rechtlichen Wertung. Bis die abgeschlossen ist, haben die Beiden zurückzutreten.
Und noch ein Wort zum erbetenen Rederecht. Rederecht für die Anwälte einer Partei? Niemals! Anwälte sollen schreiben, nur so kann jeder noch nach Jahren nachlesen, was da los war. Plädieren sollen Anwälte im Gerichtsaal, sonst nirgendwo. Im Ratssaal dagegen reden die Gemeindevertreter und kein anderer.