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Weinbergkids ohne Betriebserlaubnis

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Katastrophenalarm! Die Kita ‘Weinbergkids’ brennt, schwarze Rauchschwaden wirbeln um den rußigen Kindergarten. Fenster brechen knallend. Sanitäter rennen umher. Ein Krankenwagen nach dem anderen fährt ab, bringt die Kinder ins Krankenhaus.

Es ist eine erfundene Geschichte, die aber durchaus passieren könnte. Ich wollte das Brandschutzgutachten der Kita sehen. Am 12. Mai durfte ich die Kita besichtigen, die Leiterin, Frau Strenge, zeigte mir das ganze Haus und Gelände, nur nicht das Brandschutzgutachten, sie verwies mich an Amtsleiter Hannes Langen.

Wie sieht’s aus, um die Kita ‘Weinbergkids’? Ich wusste es immer noch nicht, sind unsere Kids dort gut geschützt?

Um diese Frage zu klären, bat ich den Bürgermeister, mir Einsicht in das Brandschutzgutachten der Kita zu gewähren. Dieser Bitte müsste ein gesetzestreuer Beamter nach §6 Akten- und Informationseinsicht Gesetz (AIG) nachkommen. Unser Bürgermeister kam dem bis heute nicht nach. Gleiches widerfuhr mir in Landrat Zalengas Landratsamt. Seine Mannen mauern bis heute, versuchen die Einsichtnahme in das Brandschutzgutachten mit den fadenscheinigsten Begründungen zu verhindern. Warum wollen mich Landrat Zalenga und Bürgermeister vom Brandschutzgutachten der Kita ‘Weinbergkids’ fernhalten?

Neugierig machte ich mich auf die Suche.

Das Gebäude entstand Anfang der 90er Jahre als Kinderkrippe. Die Baugenehmigung dafür wurde 1993 in eine auf 5 Jahre befristete Baugenehmigung für eine Schule umgewandelt. Nach weiteren 5 Jahren wurde eine unbefristete Genehmigung für eine Nutzung als Schule erteilt. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Baurechtlich ist das Gebäude keine Kindertagesstätte und dürfte als solche auch nicht genutzt werden.

In Brandenburg erteilten die Landesjugendämter der Not gehorchend Ausnahmegenehmigungen für eine Doppelnutzung. Vormittags als Schule und Nachmittags als Hort. Die Gemeinde Woltersdorf beruft sich darauf, ab Juli 2011 eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes für Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren zu haben. Sie nutzt seitdem das Gebäude als Kindertagesstätte.

Es gab vom Bauamt nie eine Umnutzungsgenehmigung in eine Kindertagesstätte. Nach dem Bauordnungsrecht bleibt das Gebäude ein Schulgebäude.

So musste es kommen, wie es kam. Am 3. Mai stellte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Diskrepanzen zwischen der tatsächlichen Nutzung des Objektes und den Anforderungen des Brandschutzes fest.

Am 24. Juni stellte die Baubehörde fest, dass es laut KitaG keine Baugenehmigung gibt.

Am 25. Juni wurde durch die Baubehörde ein Verbot der Nutzung als Kindertagesstätte angekündigt. Das bedeutet, die Kita ‘Weinbergkids’ muss geschlossen werden.

Die Leidtagenden wären 116 Kinder, ihre Eltern, die Mitarbeiter der Kita. Jetzt sucht der Bürgermeister mit dem Landrat nach einer Lösung, wie sie die Kindertagesstätte weiter betreiben können.

Deshalb verweigerten mir Bürgermeister und Landrat die Einsicht in das Brandschutzgutachten, das ja wohl nur für eine Schule und nicht für eine Kita erstellt wurde. Um den Brandschutz den Erfordernissen anzupassen, muss nachgerüstet werden. Der Bürgermeister denkt da an 25.000 Euro. Üblicherweise werden die Kosten bei der Planung sehr niedrig angesetzt, um Ausschreibungen zu vermeiden und alles durch die Gemeindevertretung zu bekommen und später muss dann nachgebessert werden. Wahrscheinlich wird’s das Doppelte kosten.


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