Mit dem Märkischen Sonntag kam heute eine Überraschung ins Haus. Die FDP hatte ein Beiblatt in ihr versteckt. In dem Faltblatt verkündet sie: “Leider ist es der Gemeindeverwaltung aus verschiedenen Gründen nicht gelungen, Ihnen die Liste mit allen Wahlbewerbern/innen zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Flyer erhalten Sie, als Serviceleistung von uns einen Auszug aus der Sonderausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Woltersdorf….”
Ganze 39 Wörter des FPD Textes und gleich eine falsche Angabe zum Flyer und ein, na sagen wir mal schamhaftes Herumeiern, warum der Gemeinde die Verteilung nicht gelungen ist. Falsch ist die Aussage der FDP, dass nur ein Auszug aus der Sonderausgabe abgedruckt wurde. Es wurden alle Inhalte der Sonderausgabe übernommen und nicht nur ein Auszug.
Verschwiegen wurde auch, dass ein Satz, der nicht in der Sonderausgabe enthalten ist, hinzugefügt wurde. Dieser hinzugefügte Satz: “Bewerber für die Wahl der Gemeindevertretung Woltersdorf am 25. Mai 2014″ wurde nicht als eigene Einfügung gekennzeichnet, sondern so in den Text eingelassen, dass der Eindruck entsteht, dieser Satz ist aus der Sonderausgabe der Gemeinde übernommen worden.
Die verschiedenen Gründe, warum es der Verwaltung nicht gelang den Bürgern die Liste zur Verfügung zu stellen, sind bekannt. Der neue Macher dieser FDP, Wilhelm Diener von der Firma Abluft-Diener, war anwesend, als die Gründe in der Gemeindevertretung besprochen wurden. Warum verschweigt er hier sein Wissen? Ganz banal, der Bürgermeister verweigerte den Druck eines Mitteilungsblattes, weil er angeblich kein Geld dafür hat. Die Gemeindevertretung beauftragte ihn, die Sonderausgabe zu drucken und zu verteilen. Das hat der Bürgermeister auch gemacht. Das Blatt wurde in der Gemeindevertretung und im Rathaus ausgelegt, in den Anschlagkästen ausgehangen und im Internet veröffentlicht. Es bestand also kein Grund für diese FDP, solchen Rummel darum zu machen, außer, man muss sich verzweifelt profilieren.
Kommen wir nun zum Eingemachten. Die Gemeindeverwaltung hat im Wahlkampf strikte Neutralität einzuhalten. Das heißt, sie darf sich nicht in den Wahlkampf einmischen, keine Partei begünstigen und ihr keine gemeindeeigenen Unterlagen zur Verfügung stellen, die dann als Wahlwerbung verwendet werden.
Die FDP hat aber in diesem Wahlkampf die gemeindeeigene Sonderausgabe als Wahlwerbung verwendet, wie es deutlich an dem Logo und dem Begleittext zu erkennen ist.
Bekam die FDP die Genehmigung von der Gemeindeverwaltung, hat der Bürgermeister die gesetzlich vorgeschriebene Neutralität über Bord geworfen und die Gemeindeverwaltung in den Wahlkampf für die FDP gehetzt. Trifft das zu, ist es ein Fall für die Kommunalaufsicht.
Wurde der FDP keine Genehmigung erteilt, hat sie die Sonderausgabe der Gemeinde ohne Genehmigung der Gemeindeverwaltung verwendet, dann hat die FDP gegen das Urheberrecht verstoßen und das muss dann im Interesse aller Bürger dieser Gemeinde gerichtlich geahndet werden.
In beiden Fällen ist die Gemeindevertretung gefragt und verpflichtet zu handeln.
Wetere Artikel sind unter Kommunalwahl und ihren Kandidaten zu finden.