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Bauausschuss Teil 2 – August 2013

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Punkt 9. Bebauungsplan Krokodilsbucht bekommt einen extra Teil 3.

Punkt 10. Straßenbaubeitragssatzung. Frau Hoffmann erklärte dazu, dass durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes die Gemeinde gezwungen sei, die Satzungen zu ändern. Das Urteil erklärte die bisher gültige Satzung als rechtswidrig, weil der Anteil der Gemeinde am Straßenbau zu hoch und der der Anlieger in Höhe von 50 Prozent zu gering sei. (Anmerkung: die 50 Prozent beziehen sich auf Ergänzung, Erweiterung und Erneuerung, nicht auf Erstausbau einer Straße).

Die Änderung der Satzung sei mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Da die Gemeinde zurzeit keine gültige Satzung habe, können auch keine Beiträge erhoben werden. Es gibt dringenden Handlungsbedarf. Frau Hoffmann hat sich bei Nachbargemeinden umgehört und festgestellt, dass z. B. Rüdersdorf 75 Prozent von den Anliegern erhebt.

Jens Mehlitz wollte wissen, wie lange die neue Satzung zurückdatiert werden könne. Frau Hoffmann beantwortete diese Frage so. Die Weinbergstraße war der Auslöser dieser Satzungsänderung, die deutlich über 60 Prozent Minimalwert liegen wird, und deshalb muss die Satzung auf ein Datum vor dem 29.12.2012 zurückdatiert werden. Angedacht ist der November 2012. Auf die Anmerkung von Dr. Port, dass die Kommunale-Aufsicht noch prüft, erwiderte Gerd Tauschek, dass es ein Gericht entschieden hat, gewesen und es deshalb endgültig sei. Gleichzeitig schlug der Kämmerer eine Erhöhung des Anliegeranteils auf 70 Prozent vor, damit der Gemeinde für die nächsten Jahre genügend Spielraum bleibe. Die Satzung wurde gemäß dem Vorschlag des Kämmerers beschlossen.

(Anmerkung: Mit dem Rückdatieren, da hab ich so meine Zweifel, ob das nicht ein Verstoß gegen den Vertrauensschutz ist. Dieser ist eine wichtige Ergänzung der rechtsstaatlich gebotenen Rechtssicherheit. Man soll darauf vertrauen dürfen, dass die Rechtslage nicht rückwirkend zum Nachteil der Betroffenen geändert wird. Besonders im Verwaltungs- und Sozialrecht kommt es öfter rückwirkend zu Nachbesserungen und Neuverordnungen. Auch hier gilt das Gebot, das Vertrauensschutz genannt wird, auf den man sich berufen kann. Da Behörden bekanntlich sehr hartnäckig sind, sollte man den Erfolg versprechenden Gang zum Gericht nicht scheuen. Gesetze können rückwirkend erlassen werden, entfalten aber keine rückwirkende Wirkung und machen prinzipiell nur für die Zukunft Sinn).

Punkt 11. Haushalt 2014. Gerd Tauschek malte ein etwas düsteres Bild für die Haushalte von 2014 bis 2017. Der Ergebnishaushalt wird kontinuierlich weiter ins Minus laufen. Im Jahr 2014 rechnet er mit einem Minus von 677,549 TE, für 2015 mit 633.349 TE , für 2016 mit 645.049 Te und für 2017 mit 667.899 TE. Dann würden sie 2017 in die Haushaltssicherung kommen, da die Rücklagen erschöpft wären.

Ganz anderes das Bild bei der Liquidität der Gemeinde. Das Konto des Finanzhaushalts weist dieses Jahr ein Guthaben von 2.761.426 Mio aus. Für 2015 stehen 2.480.477 Mio, für 2016 noch 2.152.278 Mio und im Jahr 2017 werden noch 1.984.979 Mio vorhanden sein.

Gerd Tauschek fuhr fort, dass die Gemeinde jedes Jahr etwa 400 TE einsparen müsse, um im Jahr 2017 nicht in die Haushaltssicherung abzurutschen. Alle Satzungen, Steuern – wie Grundsteuer und Gewerbesteuer – müssen auf den Prüfstand. Wo kann man noch die Einnahmen der Gemeinde erhöhen. Es könne z. B. die Gewerbesteuer von jetzt 300 Prozent auf 320 Prozent erhöht werden, ebenso die Grundsteuer B von 400 Prozent auf 440 Prozent. Die Ausgaben müssen eingeschränkt werden. Beim Amtsleiter Hannes Langen habe er schon angefangen und ihm zwei Wünsche, einmal Planungskosten und zum Anderen zusätzliches Personal gestrichen. Hannes Langen jammerte denn auch gleich los, dass es so nicht zu schaffen sei, sie wollten zumindest die 40 Std., die durch den Weggang von Herrn Joecks verloren gegangen sind, bekommen. Sein Begehr blieb ohne Erfolg. (Anmerkung: Unser BM schmeißt das Geld zum Fenster raus, indem er, wie erst jetzt bekannt wurde, einem Grundstückskäufer rund 10.000 Euro Rabatt gewährte und der Steuerzahler soll solches mit höheren Steuern abfangen. Hallo, wo sind wir denn!

Punkt 12. Antrag des WBF: Erarbeitung einer Prioritätenliste Straßenbau. Jans Mehlitz erläuterte kurz den Antrag des WBF, dass die Gemeinde eine nachhaltige Verkehrswegeplanung auf die Beine stellen möge. Edgar Gutjahr (Die Linke) begrüßte den Antrag und verwies auf den Vorschlag der Verwaltung, die Großen, wie KWU und Post zu dieser Planung einzuladen, um das Ganze besser zu koordinieren. Hannes Langen sicherte zu, das er bis zum 6. September diese Versorgungsträger informieren will. Die Einladung dazu wurde für den 22. November terminiert.

Punkt 13. Schiffsanleger Strandpromenade. Hannes Langen fasste für die Abgeordneten zusammen, was seit der Sperrung am 14.08.2012 so passiert ist. (Anmerkung: die Bürger brauchten das natürlich nicht, die haben alles im Kopf. Eben gelebte Demokratie und Transparenz von Vogel und Langen). Der Amtsleiter referierte, dass der Steg für die Berufsschifffahrt ungeeignet sei, die großen Kähne könnten dort nicht richtig drehen. Er findet Sportboote dafür als geeigneter. Das habe man in Köpenick so gemacht und das sei gut angekommen und es würde auch gefördert werden. (Anmerkung: Aha, daher weht der Wind, es gibt mal wieder irgendwo Fördermittel). Er findet es nicht gut, dass sich die Gemeindevertreter gegen den Verkauf des Steges entschieden haben.

Jens Mehlitz (WBF) betonte noch einmal, dass im Bauausschuss die Empfehlung ausgesprochen wurde, der Steg bleibt im Eigentum der Gemeinde. Edgar Gutjahr wollte wissen, ob es Kontakte mit Motorbootsvereinen gibt. Monika Kilian wies auf die Angebote der Reedereien hin. Es sollte doch noch einmal mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden. Sie könne sich ein Modell vorstellen, wo die Reedereien die Pächter sind, den Steg in Ordnung bringen, und solange keine Pacht bezahlen, bis alles abgegolten ist, dann geht der Steg zurück an die Gemeinde. Sie findet diesen Steg für Motorboote ungeeignet. (Anmerkung: wie wahr, wie wahr). Hannes Langen merkte dazu an, dass die Genehmigung des Steges nur für die Berufsschiffsfahrt gilt. Es wurde dem Vorschlag von Monika Kilian zugestimmt, noch einmal an die Reedereien heranzutreten.

Anmerkung: Lesen Sie bitte einmal die bisherigen drei Teile über den Schiffsanlegesteg. Hier ein kleiner Auszug, weil für das Verständnis dieses Bauausschusses wichtig. Unsere Abgeordneten haben es nicht gelesen, wozu auch.

Zitat: “Den letzten Rest erfuhr ich am 11. April beim Fotoshooting am Schiffsanlegesteg. Ich wurde angesprochen, vom Inhaber der Gaststätte und Hotel Flakensee. “Warum ich den Steg fotografiere?”, wollte er wissen. So erzählte ich ihm die Story vom Mittelstandsverein und dem Steg. Der gute Mann traute seinen Ohren nicht, ihn, dem der Steg einst gehörte, hat kein Mensch angesprochen, er scheint nicht Mitglied im Mittelstandsverein zu sein. Jedenfalls machte sich der Herr sofort auf die Socken und sprach mit seinem schriftlichen Angebot für die Übernahme des Stegs beim Bürgermeister vor. Das Vorzimmer des Bürgermeisters nahm das Schreiben gegen Quittung an.”

Nur dieses Angebot vom Hotel Flakensee, abgegeben am 14. August 2012, hat die Abgeordneten wohl nie erreicht. Warum nicht? Hannes Langen und der Bürgermeister erwähnten dieses Angebot mit keiner Silbe. Was soll Woltersdorf von solchen Amtsträgern halten?


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